Kontakt

Rufen Sie einfach bei uns an!

Bei Fragen und Anliegen sind wir gern persönlich für Sie da. Unsere kompetenten Mitarbeiter geben Ihnen weitere Informationen zu unserem Service. Kontaktieren Sie uns ganz ungeniert zu unseren Öffnungszeiten. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Bauen ausserhalb der Bauzone benötigt professionelle Planung

//www.egger-partner.ch/kompetenzen.html

Kompetenzen

Durch unser breites Spektrum an Bauten bietet die Egger Partner AG Ihnen die komplette und professionelle Ausführung jedes Bauprojekts an.

Unsere Referenzen

Referenzen

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie unsere Referenzprojekte durch, welche nach Bereich sortierbar sind.

Über uns

Über uns

Unser engagiertes Team aus kreativen Architekten und Fachexperten setzt Ihre individuellen Träume und Anforderungen in einzigartige Bauprojekte um.

Kontakt

Kontakt

Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und helfen gerne bei Ihrem Anliegen weiter.

Die Egger Partner AG, Ihr Ansprechpartner beim Bauen ausserhalb der Bauzone

Geltende baurechtliche Richtlinien innerhalb der Schweiz werden von verschiedenen Verbänden und Normenwerken gestützt, an die sich jeder Bauträger und Architekt zu halten hat. So stellt der nationale Verband für Raumplanung die fundamentalen Grundsätze für die Raumplanung zur Verfügung und grenzt dabei die ausgewiesenen Bauzonen in Baugebiete und Nichtbaugebiete ein. Diese Trennung wiederum dient dem Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, dem sich auch die Egger Partner AG als Planungsbüro verpflichtet fühlt. Was bedeutet dies?

Die Regularien beim Bauen ausserhalb der Bauzone, welche von der Egger Partner AG pflichtbewusst eingehalten werden

Die Regularien beim Bauen ausserhalb der Bauzone, welche von der Egger Partner AG pflichtbewusst eingehalten werden, orientieren sich zunächst erst einmal am Bundesgesetz über die Raumplanung, kurz RPG. Dieses Bundesgesetz legt fest, unter welchen Bedingungen es möglich ist, auch ausserhalb einer Bauzone zu bauen. Hierbei steht die bereits erwähnte Trennung zwischen Kulturland und Bauland im Vordergrund. Das Kulturland ist die natürliche Lebensgrundlage vieler einheimischer Arten und bildet somit die lebenswichtige Fauna und Flora, welche es zu schützen gilt. Demzufolge sollte ein Nichtbaugebiet grundsätzlich von jeglichem Bau frei bleiben. Unter gewissen Voraussetzungen können jedoch auch Ausnahmen getroffen werden, die Ihnen die Egger Partner AG im Folgenden gerne etwas näher erläutern möchte.

Zonenkonforme Bauten, welche den Richtlinien beim Bauen ausserhalb der Bauzone entsprechen

Sogenannte zonenkonforme Bauten entsprechen den Richtlinien beim Bauen ausserhalb der Bauzone, wenn es sich dabei um Bauvorhaben für die bodenabhängige Bewirtschaftung handelt. Diese Ausnahme wird somit für Agrarbauten getroffen, welche für die Herstellung agrarwirtschaftlicher Erzeugnisse verantwortlich sind. Dabei kann es sich bei den betriebswirtschaftlich und baurechtlich ausgewiesenen Gebäudestrukturen ebenfalls um Bauvorhaben handeln, die zur Deckung des Wohnbedarfs sowie der Landschaftspflege dienen. Dazu gehören zum Beispiel das Bauernhaus, die Geräteremise oder das Getreidesilo, welches für die Tierhaltung unentbehrlich ist. Bei all diesen Bauvorhaben hält sich die Egger Partner AG an alle Normen und Pflichten.

Weitere zonenkonforme Bauten, die beim Bauen ausserhalb der Bauzone erstellt werden können

Neben der Landwirtschaft kann ebenfalls der Gartenbau beim Bauen ausserhalb der Bauzone von den rechtlichen Grundlagen zonenkonformer Bauten Gebrauch machen. Es ist somit möglich, ein Gewächshaus, Masthallen oder ähnliche Betriebe ebenfalls als zonenkonformen Bau zu deklarieren. Die Egger Partner AG verpflichtet sich seiner Kundschaft sämtliche Behördengänge und baurechtlichen Schritte zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erledigen. Unsere Bauplanung ist auf eine volle Termin- und Kostenkontrolle ausgerichtet, die es beiden Vertragspartnern ermöglicht, flexibel und individuell zu agieren. Dies gilt ebenfalls für die Verwirklichung von Betriebsmodalitäten für Energiebetriebe, welche Energie aus Biomasse produzieren.

Ausnahmen für Bauten beim Bauen ausserhalb der Bauzone

Ausnahmen für Bauten beim Bauen ausserhalb der Bauzone werden im Raumplanungsgesetz klar definiert und betreffen primär Neubauten. Diese Ausnahmekategorie wird bewilligt, wenn eine Standortgebundenheit vorliegt oder aufgrund auftretender Emissionen nicht in einem Baugebiet errichtet werden dürfen. Alle Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen das Planungsbüro Egger Partner AG sehr gerne und freut sich, auch Ihr Bauvorhaben korrekt umsetzen zu dürfen.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gern.